Wiederholt sich 2025 das Chaos um die Ernteerklärungen?
IG Nachbau fordert ein einfaches, einheitliches Verfahren.
Datum: 01.07.2025, Autor: Pressemitteilung IG Nachbau
Die Interessengemeinschaft Nachbau fordert den Deutschen Raiffeisenverband, den Bundesverband Agrarhandel sowie den Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) auf: 2025 darf es nicht erneut zur Erntesaison ein Chaos um Lieferantenerklärungen der Landwirte geben.
„Wer wie der BDP und die STV meint, das BGH-Erntegut-Urteil dahingehend auslegen zu dürfen, man könnte unter Zugrundelegung dessen eine Datensammlung über das neue Internetdatenportal der STV weit über dem gesetzlichen Rahmen des Sortenschutzrechts hinaus mit Rambomethoden und Einschüchterung durchsetzen, irrt sich gewaltig. Der Agrarhandel will sich dabei zwar nicht zum Helfershelfer machen lassen, aber wer Lieferantenerklärungen mit Vertragsstrafenandrohungen bei den Landwirten durchsetzen zu können meint, wird auch 2025 auf unseren bäuerlichen Widerstand stoßen“,
so Georg Janßen aus Lüneburg, Geschäftsführer der IG Nachbau in einer Stellungnahme.
Alle landwirtschaftlichen Medien hatten 2024 sehr ausführlich über die Vorgänge berichtet. Ausgangspunkt war das Erntegut-Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe von November 2023. Der BGH sieht in dem Urteil eine Erkundigungspflicht beim Agrarhandel bei Entgegennahme von Erntegut vor, ob die sortenschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten wurden. Wie die Erkundigungspflicht aussehen und wie tief sie gehen soll, darüber urteilte der BGH nicht.
Janßen erinnerte daran, dass das Thema im Vorfeld und während der gesamten Ernte im letzten Jahr zu großer Verwirrung, heftigen Auseinandersetzungen bis hin zu Androhungen geführt hat, dass Landwirte mit vollen Ernteanhängern bei der Ablieferung beim Agrarhandel wieder umkehren könnten, wenn sie nicht vorher - aus Sicht der IG Nachbau rechtlich anzuzweifelnde - Lieferantenerklärungen unterschreiben würden. Auch hatten einzelne Agrarhandelsunternehmen angekündigt, dass die Landwirte zwar ihr Erntegut abliefern könnten, aber die Ernte solange nicht bezahlt wird, bis sie die Lieferantenerklärungen unterschrieben haben.
Janßen weiter:
„Wir dürfen so nicht miteinander umgehen. Der Agrarhandel ist nicht der verlängerte Arm für die Interessen der Pflanzenzüchter und sein Inkassounternehmen STV. Es ist Respekt und Wertschätzung für die Erntearbeit der Landwirte notwendig.“
Die IG Nachbau hat öffentlich und rechtlich Position bezogen, viele Gespräche im Bundesgebiet geführt und konnte so in vielen Fällen eine einvernehmliche Lösung zwischen Agrarhandel und Landwirten mit einfachen Lieferantenerklärungen erreichen. Die IG Nachbau schlägt vor, dass rechtzeitig vor der diesjährigen Ernte alle Beteiligten an einen Tisch kommen, um sich auf ein einfaches Verfahren zu einigen.
„Es ist an der Zeit, dass darüber hinaus im jahrzehntelangen Streit um die Züchtungsfinanzierung Besonnenheit einkehrt und die Interessen von Züchtern und Landwirten auf Augenhöhe behandelt werden, um sich auf ein System zu einigen, dem auch die Landwirte zustimmen können,“
so der Vorschlag der IG Nachbau.
„Sollte der BDP/STV jedoch weiter auf Klageverfahren gegen Landwirte und Agrarhandelsunternehmen setzen, können sich die Berufskollegen wieder an uns wenden. Wir werden die Situation in Ruhe analysieren, aktiv werden und wie schon in den letzten 25 Jahren das bäuerliche Recht auf Nachbau rechtlich und politisch verteidigen“,
fasst Janßen zusammen.