Vielfalt sichern, Gemeinwohlleistungen honorieren – GAP in die Pflicht nehmen.
Neue AbL-Position zur Beteiligung zur EU-Verordnung der Wiederherstellung der Natur (W-VO) Anlässlich der Online-Beteiligung zur Wiederherstellung der Naturderen, deren Einreichungs-Frist heute noch mal um einige Tage verlängert wurde, veröffentlicht die AbL ein Positionspapier zum aktuellen Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans.
Datum: 06.25.2026, Autor: PM ABL e.V.
Für die AbL ist klar: Naturschutz und Landwirtschaft müssen zusammengedacht und gemeinsam gestärkt werden. Und das bedeutet eine einkommenswirksame Honorierung von Gemeinwohlleistungen landwirtschaftlicher Betriebe. Dabei kommt der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eine Schlüsselrolle zu. Die AbL kritisiert, dass durch die aktuelle Aufweichung und Abschaffung von GLÖZ-Standards sowie die unzureichende Umsetzung der Öko-Regelungen zentrale Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung der Wiederherstellungsverordnung geschwächt werden.
Aus Sicht der AbL müssen wirksame Maßnahmen wie u. a. die Förderung von Leguminosen, der Erhalt und die Pflege von Landschaftselementen sowie die Stärkung der Weidehaltung verbindlich im Plan verankert und langfristig finanziert werden. Darüber hinaus sind die Sicherung vielfältiger landwirtschaftlicher Strukturen und Bewirtschaftungsformen aus Sicht der AbL zentrale Voraussetzungen für die Zukunftssicherung einer nachhaltigen Nutzung von Ökosystemen. Bäuerinnen und Bauern können und wollen mehr Umwelt- und Naturschutz, dafür brauchen sie neben Förderung ökonomische Markt-Perspektiven.
Martin Schulz, AbL-Vorsitzender und Landwirt aus Niedersachsen, betont:
„Die Wiederherstellungsverordnung muss als Chance genutzt werden, Umweltleistungen in der Landwirtschaft verbindlich zu verankern und fair zu bezahlen. Solange die GAP jedoch weiter systematisch Umweltstandards abbaut, arbeitet sie aktiv gegen die gemeinsam beschlossenen EU-Ziele. Am Beispiel der Weidehaltung wird deutlich: Ohne eine verlässliche, einkommenswirksame Honorierung der Bewirtschaftung von Dauergrünland, insbesondere durch die Weidehaltung, verlieren wir eine zentrale Grundlage für Artenvielfalt in der Landwirtschaft. Auf EU-Ebene wird der Schutz von Dauergrünland jedoch massiv geschwächt. Die Wiederherstellungsverordnung bietet eine wichtige Grundlage für die Förderung einer umweltgerechten Landwirtschaft, eine klare Zweckbindung von GAP-Geldern für Umweltmaßnahmen ist dabei jedoch unverzichtbar. Dabei müssen Betriebe, die bereits heute besonders naturschonend wirtschaften, gezielt berücksichtigt und wirtschaftlich gestärkt werden. Dazu gehören auch Markt-Rahmenbedingungen für mindestens kostendeckende Erzeugerpreise.“
- AbL-Position zum Entwurf des deutschen Wiederherstellungsplans hier

