GUSTOREGIO

Rechtliche Grundlagen zur Veranstaltung von Wochenmärkten.

Mit diesem wichtigen Thema hat sich das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL Deutschland e.V.) im Rahmen der Erstellung eines Leitfadens für zukunftsfähige Marktformate in Hessen beschäftigt. Frau Hildebrandt hat das Projekt des FiBL erstmals auf der zweiten Tagung der Initiative Kulturgut Wochenmarkt am 22.02.2024 vorgestellt und damit eine lebhafte Diskussion in Gang gebracht.

Datum: 03.07.2024, Autor: GR Redaktion

Frau Hildebrandt hat mit Ihrem Team insbesondere die rechtlichen Grundlagen beleuchtet und auch die Frage gestellt wie eine Stärkung der Direktvermarktung und Regionalität machbar ist.
Hier die rechtlichen Grundlagen eines Wochenmarktes:

Regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung
Gleicher Marktzugang für alle, die dem gesetzlich geregelten
Teilnehmendenkreis angehören – Diskrepanz mit Erwartungshaltung der
Verbraucher*innen
Veranstalter*in können
- Die Kommunen selbst …
- oder private Dritte sein
Die Festsetzung eines Marktes nach §67 GWO löst die Marktprivilegien aus
→ Senken bürokratischer Hürden

Zu den wichtigsten Marktprivilegien gehören:
• Befreiung von den Vorschriften über das stehende Gewerbe
• Befreiung von den Bestimmungen über das Reisegewerbe
• Ausnahmen von gesetzlichen Schließzeiten
Privilegien des Arbeitszeitgesetzes sowie des
Jugendarbeitsschutzgesetzes (Privilegien betreffen Samstage, Sonn- und
Feiertage).
• Erleichterungen für das Angebot von Speisen und Getränken

Möglichkeiten die Direktvermarktung und Regionalität innerhalb der Marktsatzung/-ordnung zu stärken:

Kurzzeitplätze ermöglichen Betrieben, die eine ganzjährige Beschickung nicht leisten können, den Marktzugang. Dies erleichtert es saisonalen Anbieter*innen von z.B. Erdbeeren, Spargel oder Kirschen ihre Erzeugnisse auf dem Wochenmarkt anzubieten.

Bei Kooperationsständen können sich Beschicker*innen die Standfläche teilen, wie wird in einer Kooperationsvereinbarung festgehalten. Möglich ist:

Alle beteiligten Betriebe haben einen eigenen Stand und bieten eigene Produkte an.
Betriebe teilen sich einen Marktstand/ein Marktfahrzeug und alle bieten zu ihren Marktterminen nur eigene Produkte an.
Marktangebot ist eine Mischung aus den Produkten aller, die Präsenz vor Ort übernimmt immer ein anderer Betrieb.
Auch eine Quotenregelung für Direktvermarktungsbetriebe und Anbietende regionaler Produkte könnte mit einer geänderten Marktsatzung/-ordnung möglich sein, um Direktvermarktung und Regionalität zu stärken. Die Quotenlösung kann sich auf den gesamten Wochenmarkt beziehen oder auch auf Warengruppen. Mit einem zweistufigem Auswahlverfahren könnten so zuerst die Quotenplätze und danach die übrigen Plätze vergeben werden.

Im Juli 2024 wird das FiBL den Leitfaden veröffentlichen, der die Darstellung der rechtlichen Grundlagen und eine Mustermarktordnung enthalten wird. Diese Mustermarktordnung umfasst unter anderem die genannten Vorschläge zur Stärkung der Direktvermarktung und Regionalität.
Darüber hinaus präsentiert der Leitfaden Konzeptideen zur Belebung von Märkten, gibt Hinweise für eine gelungene Gestaltung und stellt Märkte als Positivbeispiele vor, um Inspiration zu bieten.

Quellenangabe: Erstellung eines Leitfadens für zukunftsfähige Marktformate in Hessen

Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL

info.deutschland@fibl.org, www.fibl.org