Erneute Verschiebung des Kennzeichnungsgesetzes - ein Armutszeugnis für die Politik!
Fehlende Planungssicherheit bedroht die Existenz vieler Höfe gerade in der Sauenhaltung und damit die Versorgungssicherheit in der gesamten Kette. Der Bundestag hat heute in der 2. Und 3. Lesung entschieden, den Start des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf den 1. Januar 2027 zu verschieben.
Datum: 01.16.2026, Autor: ABL e.V.
Bundeslandwirtschaftsminister Rainer und die Bundesregierung auf, umgehend einen konkreten Fahrplan für die Weiterentwicklung des Gesetzes vorzulegen. Genauso dringend braucht es wirtschaftliche Perspektiven.
Martin Schulz, Bundesvorsitzender der AbL und Schweinehalter, kommentiert:
„Eine Spezialabfrage unter Ferkelerzeugern der ISN zeigt deutlich, der anstehende Umbau in der Sauenhaltung auf das gesetzlich geforderte Niveau, stellt die Betriebe vor Investitionen in enormer Höhe. Die AbL ist sehr besorgt, dass fast die Hälfte der befragten Ferkelaufzuchtbetriebe aufgeben will. Die Schweinehalter und explizit die Sauenhalter haben auf Grund der gesetzlich kurzfristigen Umbauvorgaben keine Zeit mehr, sich auf die politischen Verschiebespielchen einzulassen. Außerdem brauchen sie Klarheit über Finanzierungsmöglichkeiten statt unklare und unsichere Vertröstungen auf Länderfinanzen. Die Verschiebungen und Unklarheiten entwickeln sich inzwischen zu einem Skandal, weil die existenziellen Sorgen und Nöte der Bäuerinnen und Bauern nicht ernst genommen werden. Wir fragen uns, ob erst wieder die Trecker fahren müssen, um beachtet zu werden."
„Es ist ein schwerer Fehler, dass Bundesminister Rainer das Bundesprogramm Umbau Tierhaltung vorzeitig beendet hat und im Gegenzug kein zusätzliches Geld für umbauwillige Betriebe anderweitig ermöglicht. Die Betriebe stehen mit leeren Händen da und viele denken darüber nach, aufzuhören. Eine langfristige Finanzierung der investiven aber vor allem auch der laufenden höheren Arbeitskosten über Verträge ist essentiell, wenn wir mehr Tierwohl in Deutschland wollen, wenn wir die Ernährung sichern und Bauernhöfe erhalten wollen. Aktuell ist der Schweinepreis weit unter Kostendeckung, sowohl für die Ferkelaufzucht als auch die Schweinemast. Tierwohl kostet mehr und muss für die Betriebe bezahlbar sein.“
Schulz weiter:
„Die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes kritisiert die AbL scharf. Die Betriebe brauchen endlich und dringend Planungssicherheit. Bundeslandwirtschaftsminister Rainer und die Bundesregierung müssen jetzt einen konkreten Fahrplan vorlegen für die Weiterentwicklung. Sonst laufen wir Gefahr, dass auch diese Ankündigung nicht eingehalten wird, zumal auch der europäische Notifizierungsprozess durchlaufen werden muss. Die Politik muss ins Arbeiten kommen und das Gesetz muss am 1. Januar 2027 verlässlich starten. Die Zeit ist zu nutzen, die notwendigen Verbesserungen für eine konsistente Kennzeichnung des Tierwohls in den Stufen vorzunehmen. Die von der AbL, angemahnten Regelungen im Hinblick auf das Downgrading und den Umgang mit ausländischer Ware müssen eingearbeitet werden. Die Außer-Haus-Verpflegung muss mit aufgenommen werden und die Kennzeichnung für Verbraucher gut erkennbar sein. Die Sauenhaltung muss dringend ebenfalls in die staatliche Kennzeichnung mit aufgenommen werden. Es darf keinen Abbau der Standards bei den Tierwohlkriterien geben, die Stufen müssen zueinander und zu etablierten Vermarktungskanälen passen. Wird die Kennzeichnung gut weiterentwickelt, dann stärkt es die Wirtschaftlichkeit unserer Betriebe.“
Link:
AbL-Position zur Weiterentwicklung THKG hier

