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Bodenmarkt reformieren und bäuerliche Betriebe schützen!

Die hessische Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat gestern im Landtag den Entwurf für ein „Gesetz zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft“ eingebracht. Mit dem Gesetz soll der landwirtschaftliche Bodenmarkt neu geregelt und stärker auf die Bedürfnisse regional verankerter Betriebe sowie Existenzgründer:innen ausgerichtet werden.

Datum: 02.05.2026, Autor: ABL e.V.

Das Gesetz umfasst dabei Regelungen zu Pacht- und Kaufpreisen, zu Landkonzentration und Share Deals sowie zur Stärkung des Vorkaufsrechts von Land für Landwirt:innen. 

Claudia Smolka, Landwirtin aus Lohra-Seelbach (Hessen) und Vorstand der AbL Hessen:

Wir als Berufsstand bewerten den Gesetzentwurf zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft als sehr positiv. Mit einem solchen Gesetz werden bäuerliche Betriebe und Existenzgründer gestärkt. Gleichzeitig geht es die zentralen Herausforderungen am Bodenmarkt an. Denn steigende Kauf- und Pachtpreise sowie Spekulation mit Land erschweren uns jetzt schon den Zugang zu Land enorm. Zudem drohen auch uns in Hessen in Zukunft der Ausverkauf der Landwirtschaft an Investoren, wenn die Konzentrationstendenzen weiter zunehmen. Wir fordern die Regierung daher auf, die vorgeschlagenen Maßnahmen jetzt ernsthaft und konstruktiv zu diskutieren – die Zeit drängt“.

Positive Elemente neben der Kauf- und Pachtpreisbremse sind das Transparenzregister und die Abschaffung der doppelten Grunderwerbssteuer. Erstmals würde in Hessen auch der Erwerb landwirtschaftlicher Unternehmen durch außerlandwirtschaftliche Investoren – insbesondere sogenannte „Share Deals“ – einer verpflichtenden Anzeige und Genehmigung unterliegen. Die Unternehmensaufkäufe finden bislang vor allem in Ostdeutschland statt, wie zuletzt die Übernahme der Deutschen Agrar Holding durch den australischen Investor Igneo[1]. Allerdings gibt es nun auch erste Studien, die auf die Relevanz in Westdeutschland hinweisen. [2]

Reiko Wöllert, stellv. Bundesvorsitzender der AbL und Landwirt aus Haina (Thüringen):

Zwar sind großflächige Share Deals bislang vor allem in Ostdeutschland an der Tagesordnung – doch auch Hessen ist davor nicht geschützt. Die Gefahr, dass kapitalkräftige Konzerne zunehmend in den hessischen Bodenmarkt drängen, ist real. Umso wichtiger ist es, jetzt Vorsorge zu treffen und rechtzeitig klare Regeln zu schaffen. Bäuerinnen und Bauern können mit außerlandwirtschaftlichen Investoren nicht konkurrieren, und für junge Menschen, die eine landwirtschaftliche Existenz gründen wollen, gilt das erst recht. Diese Investoren erwirtschaften ihr Kapital nicht aus der Landwirtschaft und können deshalb nahezu beliebig hohe Preise zahlen. Das treibt die Bodenpreise weiter nach oben und gefährdet die Zukunft bäuerlicher Betriebe. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich zu reagieren und regulieren.

Weitere Hintergrundinformationen:

https://www.abl-ev.de/aktuelles/details/bodenmarkt-reformieren-und-baeuerliche-betriebe-schuetzen

Bild: AbL/Wittenberg