Ackerstatus gesichert, Grünland gestärkt, langjährige AbL Forderung umgesetzt.
Die AbL bewertet die neu eingeführte Stichtagsregelung zum Erhalt des Ackerstatus ab dem 1. Januar 2026 als eine wichtige Verbesserung. Seit Jahren hatte sie bereits dafür gekämpft. Dass dies nun endlich umgesetzt wird, ist auch ein wesentlicher Erfolg der AbL.
Datum: 07.20.2026, Autor: PM ABLn e.V.
Durch die neue Regelung müssen Flächen nicht mehr eigens umgepflügt werden, um ihren Ackerstatus zu behalten, und auch die bisher verpflichtende Pfluganzeige entfällt. Das entlastet Betriebe spürbar und schafft mehr Klarheit im Förderrecht. Vor allem aber wird durch den Wegfall des unsinnigen „Status-Pflügens“ alle 5 Jahre die Biodiversität im Boden und der durch die Bewirtschaftung als Grünland aufgebaute Humus geschützt. Bleibt die entwickelte Grasnarbe erhalten und der Boden muss nicht beackert werden, bleibt das CO₂ im gewachsenen Humus im Boden gebunden. Hier können besondere Potentiale der Landwirtschaft im Klimaschutz wirksam werden.
Doro Sterz, Milchbäuerin und im Bundesvorstand der AbL, sagt:
„In der Praxis bedeutet die Änderung dennoch weniger Verwaltung, mehr Rechtssicherheitund keine zusätzlich anfallenden Umbruchsarbeiten. Möglich werden dadurch in zahlreichen Fällen mehr Grünlandflächen, die wichtige ökologische Funktionen wie Artenvielfalt und Kohlenstoffbindung erfüllen. Das ist eine Vereinfachung, die den Namen auch verdient – sie entlastet uns Bäuerinnen und Bauern und bringt gleichzeitig der Umwelt einen echten Mehrwert. Trotzdem warten wir weiterhin auf Schritte, die wirklich bei uns ankommen, etwa einen vereinheitlichten Mehrfachantrag. Im Moment wird das Wort ‚Bürokratieabbau‘ leider zu oft dafür genutzt, fachliche Standards abzuräumen, statt echte Vereinfachungen bei gleichbleibenden Standards umzusetzen.“
Die AbL weist darauf hin, dass die Stichtagsregelung ausschließlich für die Definition von Dauergrünland in der GAP‑Direktzahlungsverordnung gilt. Fachrechtliche Regelungen der Länder bleiben davon unberührt und können darüber hinausgehen.

